1. Geltungsbereich
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen Julius Koroll, Glindweg 11, 22303 Hamburg (nachfolgend “desiign”) und dem Auftraggeber (nachfolgend “Kunde”) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, desiign stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (auch per E-Mail) zu.
- Diese AGB gelten ausschließlich für Vertragsbedingungen zwischen desiign und Unternehmnern als Kunden nach §14 BGB.
2. Leistungsgegenstand
- desiign bietet individuelle Leistungen im Bereich Design, Entwicklung und Frontend-Entwicklung für die digitale und analoge Firmenpräsentation an.
- Unter “Design” verstehen die Parteien Entwurf, Formgebung und Konzeption von Mobil-Desktop und Web-Applikationen, sowie Firmenidentitäten in Form von Logos und Printprodukten.
Unter “Entwicklung” verstehen die Parteien die technische Umsetzung von Webseiten mithilfe von dynamischen Codesprachen und Content Management Systemen. - Unter “Frontend-Entwicklung” verstehen die Parteien die technische Umsetzung von Gestaltungsentwürfen zur Darstellung von Webseiten mithilfe von Markupsprachen wie HTML5, CSS3 und jQuery.
- Bei der Software, die desiign nach Rücksprache und Wunsch des Kunden für diesen installiert und konfiguriert, handelt es sich um Drittanbietersoftware.
- Soweit nicht im Leistungsangebot/Kostenvoranschlag von desiign (nachfolgend “Angebot”) explizit aufgeführt, sind folgende Inhalte nicht Bestandteil des Vertrages: Hosting/Bereitstellung der Webseite auf Servern von desiign, Bereitstellung einer Entwicklungsumgebung, Einpflege von Inhalten in CMS, Suchmaschinenoptimierung, Behindertengerechtes Webdesign, laufender Support/Pflege sowie die Schulung oder Einarbeitung Dritter.
- Für die Software, die der Kunde selbst installiert oder falls er eigenmächtig Änderungen an der von desiign bereitgestellten Software vornimmt (z.B. Einstellungen an der Software, Installation von Erweiterungen und/oder Designs, etc.) ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Aufgrund der Komplexität von Hardware- und Softwareanwendungen, Netzwerken und kundenspezifischen Konfigurationen kann desiign nicht für einen Erfolg einer Fehlerbehebung und/oder der Softwareanpassung und/oder der Softwareerstellung mit Fremdsoftwarebestandteilen einstehen, d.h. trotz des besten Bemühens von desiign kann es vorkommen, dass Fehler durch die Umsetzung beim Kunden nicht behoben werden können. Sämtliche Supportleistungen werden insofern als Dienstvertrag erbracht.
- Stellt der Kunde desiign Inhalte (Grafiken, Texte, Bilder, Videos, etc.) für seinen Auftritt zu Verfügung, dann erfolgt dies unentgeltlich. Für diese Inhalte übernimmt desiign keinerlei Haftung. Eine rechtliche Prüfung durch desiign erfolgt auch nicht. Sollten Dritte desiign wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Webseite resultieren, verpflichtet sich der Kunde, desiign von jeglicher Haftung freizustellen und desiign die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
- Es bestehen keine Pflichten von desiign, editierbare Originaldaten herauszugeben.
- Soweit nichts gegenteiliges vereinbart wird, kann desiign die erstellten Arbeiten als Referenzen für eigene Marketingzwecke verwenden.
3. Angebotserstellung, Vertragsschluss, vorzeitige Vertragsbeendigung
- Angebote von desiign sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistung ändern können.
- Soweit desiign konkrete Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn ein Kunde mit den Konditionen einverstanden ist und dies desiign schriftlich mitteilt, liegt darin ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch den Kunden vor. Ein Vertrag kommt damit erst zustande, wenn von desiign das Angebot des Kunden angenommen wird. Dies kann wahlweise per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.
- Der Vertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass desiign diesen Grund zu vertreten hat, steht desiign die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund und hat desiign diesen Grund zu vertreten, so steht desiign die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.
- Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Kunden Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfanges, ist darüber eine Vereinbarung herbeizuführen. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, können beide Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig beenden.
4. Zusätzliche Serviceleistungen bei grafischen Entwürfen
- Grundsätzlich gelten die von desiign in dem Angebot festgelegten Stundenzeiten als verbindliche Leistung wenn es um die Erstellung neuer grafischer Entwürfe geht.
- Sollte der Kunde mit den Leistungen (Design/Entwicklung) von desiign unzufrieden sein, legt desiign eine zweite Umsetzungsphase an den grafischen Entwürfen ein, um Unstimmigkeiten zu beheben und den Wünschen des Kunden gerecht zu werden, wobei diese Zusatzleistung kostenfrei ist.
- Sollte der Kunde nach erbrachter kostenfreier Zusatzleistung aber immer noch nicht zufrieden sein, hat sowohl desiign als auch der Kunde die Möglichkeit den Vertrag an dieser Stelle zu beenden. Für den Fall des Abbruchs, verzichtet desiign freiwillig auf die Bezahlung für diesen konkreten Leistungsposten des grafischen Entwurfs. Alle anderen schon erbrachten Leistungsposten (wie z.B. die Konzeptionsphase) bleiben davon unberührt und sind vom Kunden vertragsgemäß zu vergüten.
5. Abnahme
- Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform zu erklären.
- Während der Fertigstellungsphase von Leistungen ist desiign berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile (z.B. einer Website) den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
- Sollte der Kunde bereits die (Teil-)Abnahme für Leistungen von desiign erklärt hat, aber im Nachhinein Änderungswünsche für diese (teil)abgenommenen Leistungen hat, so werden Änderungen mit dem regulären Stundensatz für die entsprechende Leistung berechnet.
6. Kosten
- Die Vergütung erfolgt nach Zeit. Die Stundensätze ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbereichen:
Design: ab 100 EUR pro Stunde
Entwicklung: ab 100 EUR pro Stunde
Frontend-Entwicklung: ab 100 EUR pro Stunde - Werte unter eine Stunde werden auf eine Viertelstunde gerundet und entsprechend der Leistung berechnet.
- Die von desiign angegebene Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Nach Abschluss der Design-Phase sind gestalterische Änderungen nur nach Berechnung des Mehraufwands umzusetzen, berechnet an den entsprechenden Stundensätzen. Korrekturen am System (Einstellungen, kleinere Installationen im Zeitaufwand von 1-15 Minuten) oder beträchtlichen Fehlern, die auf Fehlentscheidungen während der Entwicklung zurückzuführen sind, werden unentgeltlich behandelt.
7. Zahlungen, Verzug
- Die Vergütung nach wird grundsätzlich nach Abnahme und Übereignung der erbrachten Leistungen an den Kunden fällig und ist nach Rechnungslegung innerhalb von 14 Tagen an desiign zu bezahlen.
- Die Parteien können bei umfangreicheren Aufträgen eine hiervon abweichende Zahlungsregelung treffen, die auch einen Kostenvorschuss oder Zwischenrechnungen vorsieht. Auch bei Vorschuss- oder Zwischenrechnungen besteht eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.
- Haben die Parteien einen Kostenvorschuss vereinbart, werden die Arbeiten erst nach Geldeingang aufgenommen. Sind Zwischenrechnungen vereinbart, dann behält sich desiign vor, die Arbeiten nicht fortzuführen, soweit ein Zahlungsrückstand des Kunden besteht. Alle bisher gezahlten Leistungen stehen dem Kunden natürlich im aktuellen Zustand zur Verfügung.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung der in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug, so kann desiign Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz beanspruchen.
8. Rechteeinräumung
- Soweit die Arbeiten von desiign urheberrechtlichen Schutz erreichen gelten die folgenden Bestimmungen.
- desiign überträgt dem Kunden ein ausschließliches, zeitlich und örtlich im Rahmen der gesetzlichen Schutzfrist unbeschränktes Recht zur körperlichen und unkörperlichen Nutzung der Werke. Hierbei gehen die Parteien davon aus, dass der Kunde eine möglichst umfassende Verwertung der Werke im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks beabsichtigt, wobei sich der Nutzungszweck aus den Vertragsumständen ergibt und vom Kunden mitgeteilt wird.
- Der Kunde kann die nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung von desiign bedarf.
- Die Nutzungsrechte werden dem Kunden nach vollständigem Ausgleich der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
9. Bedingungen Dritter
- Soweit desiign auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, gelten die Bedingungen des Dritten auch für den Kunden (z.B. Nutzungsbedingungen von Software, Bedingungen der Domainvergabestelle, etc.).
- Die Ansprüche des Kunden auf die Hauptleistung, die vertragliche Leistung sowie auf die Einräumung von Rechten sind in diesem Fall auf die Ansprüche von desiign gegenüber dem Dritten beschränkt. Dies gilt nicht soweit sich für den Kunden selbständige Ansprüche gegenüber desiign ergeben, die unabhängig vom Vertrag mit Dritten existieren. Hierüber wird der Kunde in Kenntnis gesetzt.
- Wenn desiign für den Kunden gegenüber Dritten tätig wird, dann wird desiign in diesen Fällen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten lediglich als Vermittler tätig. Insbesondere bei Domainleistungen (vgl. Nr. 6 dieser AGB) und der Lizensierung von Software wird desiign im Auftrag des Kunden tätig und schließt für diesen Verträge ab.
10. Haftung von desiign
- desiign haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet desiign nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei in diesem Fall die Haftung von desiign auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist.
- Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit desiign einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht bei für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Schlussbestimmungen, Schriftform, Salvatorische Klausel
- Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von desiign. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsbezirk des Landgerichts Hamburg vereinbart, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.
- Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.
- Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Partei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.
- Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch Telefax, Brief oder E-Mail gewahrt wird.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder gänzlich unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des übrigen Vertrages hiervon unberührt. Solche Bestimmungen sind durch die verbleibenden Regelungen, soweit möglich durch ergänzende Vertragsauslegung oder im Übrigen durch die Parteien einvernehmlich durch solche Regelungen zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage und des gemeinsamen Regelungsbedürfnisses bei rechtwirksamer Gestaltung am ehesten den Vertragszweck zu erreichen geeignet sind.
Stand Oktober 2016